KFZ Ingenieurbüro Hannover in Hannover – immer auf dem neuesten Stand des Rechts
KFZ Gutachter Ihres Vertrauens

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits ein Gutachter beauftragt wurde. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!
Schadenersatz

Im Falle eines Haftpflichtschadens hat der Geschädigte, einen Anspruch auf Schadenersatz hinsichtlich des beschädigten Fahrzeugs.
Dieser beinhaltet entweder die Reparaturkosten, welche maximal 30 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen dürfen, oder, im Fall eines Totalschadens, den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (verbleibender Wert des beschädigten Fahrzeugs). Der Geschädigte hat in solch einem Fall die Freiheit zu entscheiden, ob der Schadenersatz durch Wiederherstellung der beschädigten Sache oder mittels einer fiktiven Abrechnung erfolgt. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten auf Basis des erstellten Gutachtens erstattet werden können. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, zur Abrechnung der Schadenssumme eine Reparaturkostenrechnung vorzulegen.
Wertminderung

Auch nach einer fachgerechten Reparatur sind Sie beim Verkauf des Fahrzeuges verpflichtet, den reparierten Unfallschaden anzugeben. Ein potentieller Käufer ist jedoch nicht bereit für ein Fahrzeug mit Vorschäden denselben Betrag zu zahlen, wie für ein unfallfreies. Wir ermitteln den Minderwert im Vergleich zu einem unfallfreien Fahrzeug und berücksichtigen dieses bei der Erstellung des Gutachtens. Die Wertminderung kalkulieren wir in unseren Gutachten separat zu den Reparaturkosten.
Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung

Als Geschädigter haben Sie das Recht, für die Dauer der Instandsetzung Ihres beschädigten Fahrzeuges, entweder einen Leihwagen oder einen Ausgleich der entgangenen Nutzung Ihres Fahrzeuges (Nutzungsausfall) in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie und dem Alter Ihres Fahrzeuges.
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

Um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen, haben Sie laut dem Gesetzgeber Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Besonders bei Streitigkeiten um die genaue Schadenshöhe und für eine schnelle Abwicklung Ihres Schadens ist ein Rechtsanwalt unverzichtbar. Nutzen Sie Ihre zustehenden Rechte, die der Gesetzgeber für Sie als Geschädigten vorgesehen hat. Die Anwaltsgebühren werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Werkstatt Ihres Vertrauens
Als Geschädigter haben Sie laut dem Gesetzgeber die freie Wahl der Reparaturwerkstatt. Um eine fachmännische Reparatur Ihres Kfz-Schadens zu gewährleisten, sollten Sie Ihr Fahrzeug in einem Meisterbetrieb Ihres Vertrauen instand setzen lassen. Sollten Ihnen keine Werkstatt bekannt sein, helfen wir
Denn neben dem eigentlichen Schaden können durch einen Unfall diverse weitere Ersatzansprüche entstehen:
- An- und Abmeldekosten
- Abschleppkosten
- Umbaukosten
- Schmerzensgeld
- Arbeitsausfall
- Arztkosten
- Bergungskosten
- Entsorgungskosten
- Gerichtskosten
- Transportkosten
