Nach einem Verkehrsunfall ist der Geschädigte grundsätzlich frei in der Beauftragung eines Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe. Beachten Sie, dass das auch dann gilt, wenn der regulierende Versicherer ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen beauftragt hat!
Die Kosten für ein vom Sachverständigen erstelltes Gutachten sind durch den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattungspflichtig. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Bagatellschäden. Das heißt, wenn der Reparaturwert unterhalb von ca. 750,00 € anzusetzen ist. In diesen Fällen erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag mit Fotos zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung.
Die Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen garantiert Ihnen die vollständige Erkennung des Unfallschadens und die Erstattung der Schadenersatzansprüche des Geschädigten in vollem Umfang. Die Beweissicherung über Schadenart und -umfang benötigen Sie häufig auch, wenn spätere Differenzen über den Schadenhergang oder die Art der Reparaturdurchführung auftreten sollten.